Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Buchung und Vertragsabschluss
Die Buchung einer Leistung der Firma Niederrhein–FLAIR erfolgt schriftlich. Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sind grundsätzlich nur schriftlich möglich. Der Vertrag kommt mi der Annahme durch Niederrhein–FLAIR in Form einer Reservierungsbestätigung zustande. Reicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das Niederrhein–FLAIR für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Ein Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser 10 Tage die Annahme erklärt, andernfalls kommt kein Vertrag zustande.
2. Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt nach Beendigung der Reise gegen Erhalt der Rechnung. Die ausstehende Summe ist vom Kunden innerhalb von 14 Tagen in bar oder per Überweisung zu begleichen. Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins gemäß § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen.
3. Programm und Leistungen
Der Umfang der vertragliche vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung beim jeweiligen Angebot, den allgemeinen Informationen sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung.
4. Umbuchung
Änderungen der bereits erfolgten Buchungen sind schriftlich vorzunehmen. Die Möglichkeit der kostenfreien Umbuchung besteht bei Tagestouren bis 28 Tage und bei Touren mit Übernachtungen bis 42 Tage vor Reisebeginn. Bei Umbuchungswünschen nach dieser Frist hat der Veranstalter das Recht, entstandene Mehrkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. Bei geringfügigen Änderungen berechnet Niederrhein–FLAIR eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 €.
5. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Niederrhein–FLAIR für bereits erbrachte oder bis Beendigung der Reise noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
6. Stornobedingungen
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Die Stornierung muss in schriftlicher Form erfolgen. Niederrhein – FLAIR kann, je nach Zeitpunkt der Stornierung, für bereits getroffene Reisevorkehrungen folgende Entschädigungen verlangen:
Bis zum 28. Tag vor der Veranstaltung = kostenfrei
Ab 27 – 14 Tage vor der Veranstaltung = 50 %
Ab 13 – 4 Tage vor der Veranstaltung = 80 %
Ab 3 – 1 Tage vor der Veranstaltung oder bei Nichtantritt = 100%
Die Prozentzahlen beziehen sich auf den jeweiligen Pauschalpreis.
7. Haftung des Veranstalters
a) eigene Leistungen:
Niederrhein–FLAIR haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibung aller auf der Internetseite angegebenen Dienstleistungen, die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
b) Fremdleistungen:
Niederrhein–FLAIR haftet nicht für Leistungsträger im Zusammenhang mit sonstigen Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Kongresse, Konzert, Sport, Theaterveranstaltungen, Ausflüge, Beförderungen durch Taxi usw.), sowie in den Leistungen ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.
8. Gewährleistung
a) Hilfe und Mitwirkungspflichten:
Wird eine Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es der Mitwirkung des Kunden, der verpflichtet ist, alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen, insbesondere ist der Kunde verpflichtet, die Beanstandung unverzüglich anzuzeigen.
b) Minderung des Preises:
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reis kann eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangt werden. Eine Minderung kann nicht verlangt werden, soweit es der Kunde schuldhaft unterlassen hat den Mangel anzuzeigen.
c) Kündigung des Vertrages:
Wird die Reiseleitung infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Niederrhein–FLAIR kein Abhilfe, obwohl dies verlangt wurde, kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der Reisevertrag geschuldet werden.
d). Schadensersatz:
Unbeschadet des Rechtes zur Minderung oder zur Kündigung kann Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangt werden, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den Niederrhein–FLAIR nicht zu vertreten hat.
9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge
10. Datenschutz
Alles personenbezogenen Daten, die zur Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
11. Bilderechte
Niederrhein - FLAIR behält sich das Recht vor, Fotos von seinen Events zu machen und die Fotos zu Werbezwecken zu nutzen. Der Reisegast erwirbt keinerlei Rechte an dem Bildmaterial.
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